Aussergerichtliche Betreibung – das aussergerichtliche – Inkasso

Als Spezialisten für die Einbringung offener Forderungen bemühen wir uns auf die Bedürfnisse unseres Kunden einzugehen. Als Vermittler achten wir ständig darauf, dass Ihr Ansehen als Kunde nicht geschädigt wird, denn unsere Mitarbeiter begegnen Ihrem Schuldner überaus freundlich aber mit der nötigen Bestimmtheit. Durch das außergerichtliche Inkasso entstehen dem Schuldner nur Inkassokosten lt. Bundesgesetzblatt der Republik Österreich.

Durch eine persönliche Abstimmung vorweg, können wir jeden Auftrag unbürokratisch und ohne Zeitaufwand für Sie übernehmen. Unsere Aufgabe ist es Ihr Geld so schnell wie möglich unter Vermeidung weiterer Kosten für den Schuldner einbringlich zu machen. Nach Einlangen der Daten werden diese auf Aktualität in unserem System überprüft.

Einer der wichtigsten Tätigkeit bei der aussergerichtlichen Betreibung ist der persönliche Kontakt unser fachlich geschulten Mitarbeiter mit dem Schuldner. Durch ein Gespräch können die genauen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners eruiert werden, und falls notwendig werden Ratenvereinbarungen getroffen. Unser Ziel ist es den Schuldner als Ihren Kunden zu erhalten, aber auch eine möglichst rasche Eintreibung der offenen Forderung zu erwirken, um den langen und teueren Gerichtsweg zu vermeiden.

Wir machen für Sie:

  • Überprüfen der Aktualität der Daten in unserem System
  • Erhebung der neuen Anschrift bei Verzogenen
  • Mehrmals schriftliche Mahnungen
  • Telefonische Mahnungen durch seriöse und fachgeschulte Mitarbeiter
  • Erhebung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners
  • Umgehende Weiterleitung von möglichen Einwänden und Stundungsansuchen
  • 24h Online Aktenansicht

Jeder nicht eingebrachte Inkassofall wird mit einem Abschlussbericht und Bonitätsprüfung retourniert. Sie haben aber immer noch die Möglichkeit die offene Forderung über unsere Vertrauensanwälte einklagen zu lassen.

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